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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde am 04.05.2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und am 14.05.2016 vom EU-Parlament verabschiedet. Die DSGVO trat 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung am 24.05.2016 in Kraft.

Seit dem 25. Mai 2018 müssen die daraus resultierenden Änderungen von allen Unternehmen und Behörden umgesetzt werden.

Wichtige Neuerungen in der Datenschutzgrundverordnung betreffen die Dokumentations- und Informationspflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten.

Die räumliche Anwendbarkeit

Eine der wesentlichen Neuerungen betrifft die räumliche Anwendbarkeit der Datenschutzgrundverordnung.

Niederlassungsprinzip!

Die Verordnung gilt nach Art. 3 Abs. 1 DSGVO für die Datenverarbeitung im Rahmen der Tätigkeit einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters in der EU.

Es ist dabei unerheblich, ob die Verarbeitung in der EU stattfindet oder nicht. Entscheidend ist ob sich die Niederlassung des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters in der EU befindet.

Marktortprinzip!

Die Verordnung nach Art. 3 Abs. 2 DSGVO gilt auch für Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter außerhalb der EU, wenn die Datenverarbeitung dazu dient, betroffenen Personen in der EU Waren anzubieten.

Es ist unerheblich, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich geschieht.

 

Praktische Folgen aus der Datenschutzgrundverordnung

  • Vorrang der DSGVO vor anderen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten.
  • EU-weite Vereinheitlichung der Datenschutzregeln.
  • „Globale“ Anwendung der DSGVO.
  • Erweiterte Haftung für Verantwortliche und Verarbeiter.
  • Art. 83 DSGVO. Verstöße gegen die DSGVO werden mit Bußgeldern von bis zu 20.000.000 € bzw. vier Prozent des Unternehmensumsatzes geahndet, je nachdem welcher Betrag höher ist.

 

Datenschutz als Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen

Gut geplanter und optimal in die Unternehmensprozesse integrierter Datenschutz ist echter Wettbewerbsvorteil für Unternehmen. Datenschutz effizient durchgeführt und vollständig dokumentiert schafft Sicherheit im Unternehmen. Sichere Unternehmen sind attraktiver für Geschäftspartner, Kunden und Mitarbeiter.

  • Besserer Schutz der eigenen Daten durch die höheren Sicherheitsanforderungen.
  • Einsparung von Betriebskosten durch transparente und strukturierte Geschäftsabläufe/Prozesse.
  • Image-Gewinn und Kundenbindung.

 

Unsere Leistungen im Bereich Datenschutz:

  • Externer Datenschutzbeauftragter
  • Datenschutzaudit
  • Prüfung Auftragsdatenverarbeitung
  • Datenschutzdokumente
  • Datenschutzschulung für Mitarbeiter

 

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Ihr Unternehmen benötigt dann einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn in Ihrem Betrieb
  • personenbezogene Daten automatisiert, d.h. unter Verwendung von Datenverarbeitungsanlagen, verarbeitet werden und
  • damit in der Regel mindestens 20 Personen ständig beschäftigt sind.

 Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gilt auch dann,

  • wenn die Datenverarbeitung nicht automatisiert, sondern in anderer Weise erfolgt und damit in der Regel mindestens 20 Arbeitnehmer befasst sind
  • wenn ein Fall vorliegt, in dem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unabhängig hiervon die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorschreibt.

 

Externer Beauftragter für Datenschutz

Sie sparen Nerven, Zeit und Geld wenn Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Wir betreuen und managen Ihren betrieblichen Datenschutz. Damit profitieren Sie vom Wissen und der Expertise unsrer Mitarbeiter und von unseren optimal abgestimmten Prozessen.

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